Patientenpass

Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,

Ihr Zahnersatz ist ein Unikat, der individuell und mit größter Sorgfalt im Auftrag Ihres Zahnarztes für Sie persönlich in Deutschland gefertigt wurde - nach dem neuesten Stand der Technik und unter Verwendung ausschließlich für Medizinprodukte zugelassener und CE-geprüften Materialien.

Wir möchten, dass Sie lange Freude an Ihren neuen Zähnen haben. Damit dies dauerhaft so bleibt, ist es wichtig, dass Sie die Pfl egehinweise und die regelmäßigen Routinekontrollen berücksichtigen. Durch unsere verlängerte Patientengarantie gehen Sie auf Nummer sicher und haben sehr lange Freude an Ihren Zähnen.

Die Länge des Garantieanspruches richtet sich nach der Art des Zahnersatzes, der in unserem Meisterlabor gefertigt wurde. Ihre persönliche Garantiezeit ist in diesem Pass eingetragen sowie die Materialien, die verwendet wurden.

Schöne und intakte Zähne bedeuten Lebensqualität. Sie sind wichtig für Ihre Gesundheit und Ihr persönliches Wohlbefi nden.

Für Ihre Fragen und weitere Informationen steht Ihnen das Praxisteam und das Team der Dental Labor Damiano Leotta GmbH gerne zur Verfügung.

Die Patientengarantie:

  • "Die Dental Labor Damiano Leotta GmbH übernimmt für den nachstehenden Zahnersatz über die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre) hinaus eine zusätzliche Gewährleistung (Garantie) von bis zu 3 Jahren.
  • Die Dental Labor Damiano Leotta GmbH übernimmt die Gewährleistung für die handwerklich einwandfreie Herstellung des von der Dental Labor Damiano Leotta GmbH gefertigten Zahnersatz-Werkstücks. Verschleißteile wie z.B. Anker-, Geschiebe- oder Riegelteile sowie eine Haftung für zahnmedizinische Tätigkeiten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  • Die Gewährleistung gilt nur in Verbindung mit der Rechnung von der Dental Labor Damiano Leotta GmbH und beginnt mit dem Rechnungsdatum. Der Zahnersatz muss unverzüglich nach Lieferung an den Zahnarzt dem Patienten eingegliedert worden sein.
  • Der Gewährleistungsanspruch an die Dental Labor Damiano Leotta GmbH setzt voraus, daß der Patient nach der Eingliederung 2x pro Jahr eine Kontrolluntersuchung des Zahnersatzes inklusive 1x pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung (PZR) bei dem Zahnarzt durchführen läßt, der den Zahnersatz eingegliedert hat. Die Kontrolluntersuchungen bestätigt der Zahnarzt durch Stempel und Unterschrift in den dafür vorgesehenen Feldern dieses Patientenpasses. Bei Nichteinhaltung der Kontrollen erlischt der erweiterte Gewährleistungsanspruch.
  • Notwendige Korrekturen aufgrund von Veränderungen der anatomisch- klinischen Ausgangsposition (Unterfütterung, Erweiterung, etc.) oder Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung oder Beanspruchung zurückzuführen sind, fallen nicht unter diese Gewährleistung. Ebenso erlischt der Gewährleistungsanspruch, wenn der Zahnersatz von Dritten verändert wird.
  • Ansprüche sind unverzüglich durch den Patienten über den Zahnarzt, der den Zahnersatz eingegliedert hat, geltend zu machen. Folgeschäden werden durch diese erweiterte Gewährleistungszusage nicht abgedeckt.
  • Mängel werden von der Dental Labor Damiano Leotta GmbH entweder durch Reparatur, Nachbesserung oder Neuanfertigung beseitigt. Der Patient ist nicht berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten von der Dental Labor Damiano Leotta GmbH bei einem anderen Dental Labor vornehmen zu lassen.